Ferienhalber Abwesend vom 28.7.- 06.08.26

Für wen eignet sich aekuilibra als ambulante Pflegeanbieterin?
  • Menschen mit Demenz, die möglichst lange zuhause bleiben möchten und dafür die besten Vorraussetzungen schaffen möchten.
  • Beratung für Angehörige von Menschen mit Demenz
  • Kombination von Wundbehandlungen zuhause mit Lymphdrainage für eine Verbesserung der Wundheilung bei gegebener Indikation. Lymphdrainage kann nur über die Zusatzversicherung abgerechnet werden.
  • Menschen, die Unterstützung und Beratung in der Medikamentenversorgung und andere kleinere Pflegeleistungen benötigen

Für die gesundheitspraxis.aekuilibra spricht neben der langjährigen Erfahrung, viel Herzblut und diversen Weiterbildungen die Kontinuität, Sie werden von den gleichen Person gepflegt und betreut.

Dies bedeutet aber auch, dass in instabilen gesundheitlichen Situationen oder bei sehr hohem Pflegebedarf die Pflege nur ergänzend oder im Ablöseprozess zu einer grösseren Organisation (bspw.  Spitex, Tageskliniken oder kostengünstigeren Tages- und 24-h Betreuungsangeboten (oft ohne Fachpersonal) geeignet ist. 

Tarifrahmen

Für ambulante Pflegeleistungen gelten schweizweit einheitliche Tarife, die über die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) abgerechnet werden. Die wichtigsten Stundensätze sind:

Leistung:                                                          Ansatz pro Stunde in CHF

A-Leistungen: Abklärung und Beratung                                      CHF. 76.90

B- Leistungen: Behandlungspflege                                             CHF. 63.00

C-Leistungen: Grundpflege                                                     CHF. 52.60

 

Die Erläuterung der einzelnen Leistungen finden Sie im Abschnitt weiter unten.

Die Kosten werden grundsätzlich von der Krankenversicherung übernommen - abzüglich Franchise und 10% Selbstbehalt bis max. CHF. 700 jährlich.

Patientenbeteiligung ab 65 Jährig

Seit dem 1.April 2018 gilt im Kanton Bern für alle Personen ab 65 Jahre eine verpflichtende Kostenbeteiligung von max. CHF. 15.35 pro Tag und ist abhängig vom zeitlich Einsatz der ambulante Pflegeleistungen.

Bei Pflegeleistungen kürzer als 60 Minuten pro Tag erfolgt die Verrechnung im Verhältnis der Dauer der Leistung. Die Patientenbeteiligung wird direkt der Kundin/ dem Kunden verrechnet und nicht von der Krankenkasse übernommen, jedoch bei Ergänzungsleistung von der AHV vergütet. Einzureichen bei der Gemeinde vom Wohnort.

Beispiel:

Zeitdauer des Pflegeeinsatzes pro Tag                      Patientenbeteiligung im CHF

30 Min.                                                                             CHF  7.70
60 Min.                                                                             CHF 15.35
Mehr als 60 Min.                                                                 CHF 15.35

 

nicht von der Grundversicherung gedeckte Leistungen


Von Kunden gewünschte Leistungen, deren Kosten nicht durch die Grundversicherung (OKP) gedeckt sind, werden den Kunden direkt in Rechnung gestellt. Eine Abklärung für eine allfällige Kostenübernahme durch die Zusatzversicherungen obliegt den Kunden oder deren Angehörigen.

Leistung:                                                                                          Ansatz pro Stunde in CHF

spezielle Leistungen und Hauswirtschaft.                                                                           CHF 72

                                                                                                   

Materialkosten

Pflegematerialien auf der MiGel-Liste werden von den Krankenkassen übernommen. Gesondertes Material wird nach Absprache mit dem Patient verrechnet.

 

Weitere wichtige Informationen zu den Kosten

Kurzfristige Absagen weniger als 24 Std. werden als Einsatz in Rechnung gestellt.

Es wird in Einheiten von 5 Minuten abgerechnet, der Betrag wird auf 5 Rappen aufgerechnet.

Notfalleinsätze werden mit Anmeldung bei der KK abgerechnet.

 

Die Grundlage für die Tarife sowie die gesetzlichen Regelungen finden Sie in der Krankenpflege-Leistungsverordnung im Artikel 7  (KLV Art.7)

 

Pflegeleistungen

A- Leistungen

Die Erfassung der benötigten Pflegeleistungen erfolgt mittels einer Bedarfsklärung. Ich plane mit den Kunden und allfälligen Bezugspersonen den effektiven Unterstützungsbedarf sowie die entsprechenden Massnahmen. Die Einsätze werden im Verlauf dann bei Bedarf angepasst. Im Gespräch werden die gegenseitigen Erwartungen geklärt. Es erfolgen Beratung im Bereich Gesundheit und Selbsthilfe. 

  • Pflegebedarfsabklärung und Planung der Massnahmen
  • Beratung im Umgang mit der Krankheit, Gesundheitsförderung und Prävention
  • Beratung- und Anleitung von Angehörigen
  • Anleitung von Verrichtungen, die zur Selbständigkeit beitragen z.B. selbständiges Insulin spritzen, Kompressionsstrümpfe selbständig an- und ausziehen
  • Anleitung beim Gebrauch von medizinischen Hilfsmitteln
  • Koordination der Massnahmen und Behandlungen mit anderen Gesundheitsfachpersonen (zB. ärztliches, physio-, ergotherapeutisches Personal,) und involvierten Stellen
  • Hilfestellung in Krisensituationen

B-Leistungen

  • Medikamentenmanagement sowie verabreichen von Medikamenten und Salben
  • Schmerzbehandlung
  • Vitalzeichenmessung wie Blutdruck, Puls, Gewicht, Atmung, Temperatur, Sauerstoffsättigung usw.
  • Bestimmung des Zuckers in Blut und Urin
  • Massnahmen zur Atemtherapie (wie O2-Verabreichung, Inhalation, einfache Atemübungen, Absaugen)
  • pflegerische Massnahmen in Zusammenhang mit Sonden und Kathetern
  • Entnahme von Untersuchungsmaterial für Laborzwecke, z.B. Blut, Urin, Verabreichen von Injektionen und Infusionen
  • Massnahmen zur Überwachung von Infusionen, Transfusionen und Geräten, die der Behandlung oder der Kontrolle und Erhaltung von vitalen Funktionen dienen.
  • enterale oder parenterale Verabreichung von Nährlösungen
  • Spülen, Reinigen und Versorgen von Wunden (inkl. Dekubitus- und Ulcus Cruris-Pflege) bei Bedarf mit Zuzug einer Wundexpert:in
  • Fusspflege bei Diabetikern
  • Kompressionsverbände
  • Pflegerische Massnahmen bei Störungen der Blasen- und Darmentleerung
  • Hilfe bei Medizinal-, Teil- oder Vollbädern; Anwendung von Wickeln, Packungen und Fangopackungen
  • Unterstützung von kognitiv oder psychisch beeinträchtigten Menschen in der Tagesgestaltung und in Krisensituationen

Diese Leistungen dürfen nur unter ärztlicher Anordnung erbracht werden

C-Leistungen

  • Hilfe bei der Körperpflege (Teil- und Ganzwäsche, Duschen, Baden, Nagel- und Haarpflege)
  • Mundpflege (z.B. Zähne und Zahnprothese reinigen)
  • Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme
  • Hilfe beim An- und Auskleiden, Schienen anbringen
  • Mobilisation und Mobilität
  • Betten und lagern bettlägriger Klienten
  • Bewegungsübungen und Gehtraining
  • Kompressionsstümpfe an- und ausziehen
  • Prophylaxen z.B. Dekubitusprophylaxe, Lungenentzündungen, Thrombosen,
  • Hautpflege (z.B. Massnahmen zur Verhütung und Behebung von Schädigungen der Haut
  • Unterstützung psychisch beeinträchtigter Menschen in der Alltagsbewältigung
  • Palliative Begleitung zu Hause

Nicht von der Grundversicherung gedeckte Leistungen

  • Begleitung bei Arztbesuchen, ins Spital und Betreuung während der Wartezeit
  • Besorgungen oder Online-Bestellungen tätigen
  • Erholsame Alltagsgestaltung wie Spielnachmittag besuchen oder zu Hause organisieren, Café- und Coiffeurbegleitung, Begleitung bei Einkauf oder Kochen, Besuche von Grabstätten ect.
  • Essen bereitstellen und Tisch decken
  • Kosmetische Nagelpflege
  • Vermitteln und organisieren diverser Dienstleister
  • Hilfeleistungen bei administrativen Arbeiten
  • Unterstützung beim Ausfüllen der Patientenverfügung, Antragstellung für Hilflosenentschädigung ect.

Hauswirtschaftliche Leistungen wie Putzen, Waschen, Bügeln werden nur in Notsituationen erbracht, bis eine langfristige Lösung gefunden wurde. Die Organisation obliegt den Kunden oder deren Bezugspersonen.

Ablauf

Beim Ersttermin findet ein erstes Kennenlernen und Austausch statt, sowie formale Gegebenheiten werden geklärt.

Zb.  Anamnese, Auftrags- und Procedereklärung, Datenschutzvereinbarungen.

Das Erstgespräch und die Leistungen können (je nach Leistung) sowohl bei Ihnen Zuhause, als auch in der Praxis in der Länggasse stattfinden.

Hilfreiche Links und Informationen
  • Alzheimer Vereinigung Bern bietet viele Informationen und Broschüren rund um das Thema Demenz
  • Alz-Guide ist eine schweizweite Netzwerkplattform der Alzheimer Vereinigung Schweiz mit Angeboten, Informationen und Literaturempfehlungen. 
  • Schweizerisches rotes Kreuz Bern:

    • Fahrdienst

    • Notrufsystem

    • Entlastung für Angehörige

    • Besuchs-und Begleitdienst

    • Betreuung zu Hause

  • Stopp Sturz bietet übersichtliche Informationen und Übungen zum Thema Gangunsicherheit und Risikominderung von Stürzen an

  • Pro Senectute Bern bietet ein breites Spektrum an Informationen, Unterstützungs- und Aktivitätsangeboten.
  • einfach mal reden ist eine kostenfreie, spendenbasierte telefonische Hotline zur Bekämpfung von Einsamkeit. Telefonzeiten täglich von 9.00-20.00, Telefonnummer: 0800 890 890
  • Mobil sein- Mobil Bleiben organisiert Seniorenkurse zur Erhaltung der Mobilität

  • Regionale Fachstelle Alter für die Gemeinden Wohlen, Kirchlindach, Bremgarten, Kirchlindach
  •  Alter Stadt Bern Angebote zum Thema Altern in der Stadt Bern
  • Die Stiftung Gesundheitskompass bietet Informationen und Kurse rund um Gesundheitsethik und Vorlagen für eine Patientenverfügung. Auch der Berufsverband der Schweizer Ärzt:innen bietet eine solche Vorlage und weitere Informationen.

  • Team Sunneschyn bietet Unterstützungsmöglichkeiten im Alltag
  • Mobiler Palliativdienst (MPD): spezialisierte Palliative Begleitung

  • die interdisziplinäre Memoryklinik Bern (Inselspital/UPD) macht Abklärungen, bietet Gedächtnistrainings und die Möglichkeit zu Studienteilnahmen

  • Tagesbetreuungen in Institutionen spezialisiert auf Demenz gibt es zum Beispiel bei der Domicil- Kette. Je nach Ausprägung der Symptomatik lohnt es sich bei einem Alters- und Pflegeheim in der Nähe nachzufragen, ob Tagesbetreuungen möglich sind.
  • DemenzMeets schafft eine Plattform für Zusammensein und Austausch für Betroffene und Angehörige
  • Verschiedene Mahlzeitendienste in der Region können Mittags- oder flexible Mahlzeiten liefern.